KFZ Versicherung in Freiburg

KFZ Versicherung Freiburg

Übersicht KFZ-Versicherung

1. Warum eine KFZ-Versicherung?

  • Für wen ist die Versicherung
  • Was ist versichert?
  • Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Welche Gefahren und Schäden sind unter Umständen nicht versichert?    
  • Wo gilt die Versicherung?

2. Online Rechner und Hinweise zum Rechner

3. Schadensfreiheitsrabatt SFR, Übertragungen

 

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 Tarifrechner

 


1. Warum eine KFZ-Versicherung?

 

Der private Pkw ist ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens und häufig auch unerlässlich für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Immerhin sind Mobilität und Flexibilität in der heutigen Zeit eine Grundvoraussetzung. Wenn die eigenen vier Räder dann aufgrund eines Schadens ausfallen, ist schnelles Handeln gefragt. Mit einer Kfz-Versicherung können die finanziellen Folgen von Schäden am Fahrzeug aufgrund eines Unfalls, Diebstahls, Marderbisses, Glasbruchs oder Wildunfalls gut abgewendet werden.

Für wen ist die Versicherung

Eine Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Kraftfahrzeug (Pkw, Motorrad, Kraftrad etc.) besitzt.

Was ist versichert?

Die Haft­pflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie ist deshalb ein fester Bestandteil der Kraftfahrtversicherung.

• Haft­pflicht-Versicherung

Folgende Ergänzungen werden i.d.R. vom Versicherer angeboten:

• Teilkasko-Versicherung
• Vollkasko-Versicherung
• Insassen-Unfall­ver­si­che­rung
• Schutzbriefversicherung

Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbieter noch um:

• Rabattschutz
• GAP-Deckung
• Brems-, Bruch- und Betriebsschäden (BBB-Schäden)

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

• Haft­pflicht-Versicherung:
Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen

• Teilkasko-Versicherung:
Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung

• Vollkasko-Versicherung:
selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Per­sonen • Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.

• Insassen-Unfall­ver­si­che­rung:
vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall

• Fahrerschutz:
Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haft­pflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)

Welche Gefahren und Schäden sind unter Umständen nicht versichert?

• Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt

• Vorsätzlich verursachte Unfälle

• Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss

• Vollkasko-Versicherung:
Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch je nach Bedingungswerk auch eingeschlossen werden.

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungschutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist je nach Anbieter möglich (z. B. asiatischer Teil der Türkei)

Auf dieser Seite können Sie selbst die KFZ Tarife ermitteln und selbst rechnen. Alle uns zur Verfügung stehende Gesellschaften sind enthalten.

Falls Sie Unterstützung benötigen, dann rufen Sie uns gerne an, oder vereinbaren Sie gleich einen Termin  unter Terminvereinbarung

 

 


2. Online Rechner

 Tarifrechner private PKW

 

Auto mit Playmobilfigur

  

Beachten Sie bitte vorher folgende Hinweise

Beratung

Als Ver­sicherungs­makler in Freiburg sind wir verpflichtet bedarfsgerecht zu beraten. Wir bitten Sie deshalb die Vergleichsplattform zunächst zur Vorabinformation zu nutzen und uns vor Vertragsabschluss zu kontaktieren, damit wir die Beratungsleistungen erbringen und dokumentieren können.

Hierzu senden Sie uns bitten den Vergleich per Email mit dem Hinweis auf den gewünschten Anbieter an uns.

Bei Onlineabschluss ohne vorherige Beratung verzichten Sie auf eine Beratung und Dokumentierung. Sie erhalten nach Antragstellung eine entsprechende Verzichtserklärung mit der Bitte um Unterzeichnung.

Datenschutz

Ihre eingegebenen Daten werden im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung für die für uns tätigen Unternehmen VEMA eG und Blau Direkt und den von ihr beauftragten Unternehmen gespeichert und verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Versichererauswahl

Beachten Sie bitte, dass es keine Vergleichsplattform gibt, welche alle Versicherer beinhaltet. Die Betreiber von Vergleichsplattformen sind ebenfalls Ver­sicherungs­makler wie wir. Es gibt Versicherer, die grundsätzlich nicht mit Ver­sicherungs­maklern zusammenarbeiten oder es nicht gestatten ihre Tarife in Vergleichsplattformen einzustellen.

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EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung)

Für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges benötigen Sie eine EVB. Senden Sie uns das erstellte Angebot und Sie erhalten im Gegenzug die EVB mitgeteilt. Nach Zulassung informieren Sie uns bitte, damit wir (oder Sie) den Antrag beim Versicherer stellen.

Bei Versichererwechsel hinterlegt der neue Versicherer die EVB. Sie müssen hier nicht aktiv werden.

 


3. Schadensfreiheitsrabatt SFR, Übertragungen

 

"Mein Opa hatte bis vor kurzem einen Kfz-Vertrag, kann ich da die Schadenfreiheitsklassen jetzt auf mich übertragen?" Ist das denn möglich? Wenn ja, bei welchen Versicherern?

"Ich hab da noch einen Vertrag für mein Motorrad, kann ich da die Schadenfreiheitsklassen auf mein neues Auto übertragen?" Das dies bei den meisten Gesellschaft kein Problem ist wissen Sie alle. Doch wie sieht es aus, wenn es sich um einen SFR-Tausch zwischen anderen Fahrzeugarten handelt? Wie haben die einzelnen Gesellschaften die Fahrzeuggruppen definiert?

"Ich hatte doch beim Vorversicherer den Rabattschutz! Warum werde ich den jetzt dennoch zurückgestuft?" In den meisten Fällen wird beim Versichererwechsel ein vorheriger Rabattschutz für die SF-Einstufung nicht berücksichtigt. Welche Versicherer dies dennoch übernehmen und auch die beiden o. g. Fälle abdecken, das können Sie bei uns erfahren:

  • möglicher Per­sonenkreis für die SFR-Übertragung
  • SFR-Übertragung zwischen den verschiedenen Fahrzeugklassen
  • Übernahme des Rabattschutzes
  • Unterbrechung des Versicherungsschutzes